AGB & Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Gültigkeit
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Sie gelten für Dienstleistungen die im Rahmen der Tätigkeit von reskon die outdoorpraxis angeboten werden. Erfasst sind ebenso sonstige Leistungen wie erforderliche Hilfs- und Vorbereitungsarbeiten. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind.

2 Angebote
2.1. Angebote von reskon die outdoorpraxis die keine Annahmefrist enthalten, sind, falls nicht eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, für den Auftragnehmer 60 Tage, gerechnet ab Ausfertigung gültig.
2.2. Vertragsänderungen von schriftlichen Verträgen bedürfen der Schriftform, ebenso das Abgehen von dieser Klausel.

3 Vertragsabschlüsse
Verträge zwischen reskon der outdoorpraxis und Kunden können in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form erfolgen. Terminvereinbarungen für Veranstaltungen, Seminare und Projekte gelten ebenfalls als gültige Vertragsvereinbarung.

4 Haftung
4.1. Die Haftung des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus ist die Haftung betraglich auf jene Summe beschränkt, welche der Deckung der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers, bzw. seines Erfüllungsgehilfen entspricht.
4.2.Der Auftraggeber ist sich des Umstandes bewusst, daß bei Abenteuersportarten wie dem Klettern, Abseilen, Kanufahrten, Höhlenbefahrungen, der Benützung von Hochseilgartenlementen etc. ein Restrisiko eigenverantwortlich zu tragen ist. Der Auftraggeber ist sich bewusst, daß diese Tätigkeiten seine körperliche Integrität, bzw. jene Dritter, gefährden können. Die Teilnehmer von angebotenen Veranstaltungen müssen sich in einem körperlich fitten und gesunden Allgemeinzustand befinden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Teilnehmer, die Ihrerseits mit ihm kontrahieren, bzw. auf seine Kosten an der Veranstaltung teilnehmen auf diesen Umstand hinzuweisen. Die Teilnehmer dürfen weder unter Einfluß von Alkohol, noch unter Einfluß von sonst die Konzentrationsfähigkeit hemmenden Substanzen stehen. Insbesondere im alpinen Gelände ist eine vollständige Gefahrenabwehr nicht möglich.
4.3. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des von reskon die outdoorpraxis beigestelltem Fachpersonals Folge zu leisten. Personen, die den Anweisungen nicht Folge leisten, oder durch ihr Verhalten die Sicherheit gefährden, können von den Trainern von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückvergütung steht diesfalls nicht zu.
4.4. Vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Sicherheitsausrüstung ist von den Teilnehmern umgehend auf Sitz und Funktionstüchtigkeit zu kontrollieren. Allfällige Mängel sind umgehend bekannt zu geben.   .

5 Rücktritt
5.1. Wird dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluß bekannt, daß sich der Auftraggeber in Zahlungsschwierigkeiten befindet, so kann der Auftragnehmer volle Sicherheit für die Gegenleistung verlangen und, falls diese Sicherheit (Bankgarantie, etc.) nicht erbracht wird unter voller Schadenersatzleistung des Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten.
5.2. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht, behält sich reskon die outdoorpraxis bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn das Recht vor, vom Vertrag, ohne daß ein Anspruch auf Entschädigung entsteht, zurückzutreten.
5.3. Vereinbarte Seminare und Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt, außer der Kunde und reskon die outdoorpraxis vereinbaren einen neuen Termin.
5.4. Ein Rücktritt durch den Auftraggeber ist nur möglich wenn dies im Zuge der Vertragserschließung explizit vereinbart wurde. Ansonsten wird das vereinbarte Honorar fällig gestellt.

6 Entgelt
6.1. Zahlungen sind ohne jeden Abzug wie folgt zu leisten:
Nach Abschluß der Leistung, binnen 14 Tagen oder wie in 5.4. geregelt.

7 Zuständigkeit, anwendbares Recht
7.1. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für den Bezirk Weiz, Steiermark.

Haftungsausschluss Gesamtprogramm
Die Haftung für sämtliche Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegen reskon die outdoorpraxis oder gegen von reskon die outdoorpraxis beauftragte Leitungspersonen ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.  Die Durchführung sämtlicher Veranstaltungen von reskon die outdoorpraxis erfolgt unter Einhaltung der aktuell geltenden Standards der jeweiligen Berufsverbände und mit bestem und aktuellem Ausrüstungsmaterial. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme an allen Veranstaltungen von reskon die outdoorpraxis, eingeschlossen aller angebotenen natursportlichen Aktivitäten im In- und Ausland, in Eigenverantwortung der TeilnehmerInnen erfolgt.

Datenschutz
Persönlichen Daten werden nur zum Versand von Informationen von reskon die outdoorpraxis verwendet und selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben.

Urheberschutz
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